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Durch die Einsparung von CO2 leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Dafür können Sie sich im Rahmen der THG (Treibhausgasminderungs-Quote) eine Prämie auszahlen lassen.

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Andere E-Fahrzeuge
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Registrierung

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Prüfen & Sammeln

Überprüfung

Wir überprüfen Ihre Daten auf Vollständigkeit und bündeln die erhaltenen Registrierungen.

Handel

Handel

Die gebündelten Registrierungen übermitteln wir regelmäßig an das Umweltbundesamt zur Zertifizierung. Die Zertifikate wiederum werden umgehend an die Mineralölkonzerne weitergeleitet.

Auszahlung

Auszahlung

Nach abgeschlossener Vermarktung erhalten Sie Ihre Prämie.

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Kontaktdaten
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Umsatzsteuer

Es wird festgehalten, dass die Abrechnung der THG-Vergütung im Rahmen des Gutschriftverfahrens gem. § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG vom Leistungsempfänger erfolgt. Bitte teilen Sie uns daher nachfolgend mit, welcher umsatzsteuerliche Status für Sie zum Erhalt der Vergütung zutreffend ist. Die Beurteilung Ihres umsatzsteuerlichen Status ist für die Auszahlung maßgeblich und mit Ihrer Angabe verknüpft. Bei Fragen zu Ihrem umsatzsteuerlichen Status können Sie sich an Ihre steuerliche Vertretung oder an das für Sie zuständige Finanzamt wenden.

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Bitte geben Sie Ihre Steuernummer an.
Bitte geben Sie ihr zuständiges Finanzamt an.
Bitte geben Sie Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an.
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Zusätzliche Bestimmung
Als Leistungserbringer sind Sie verpflichtet, Änderungen der umsatzsteuerlichen Verhältnisse (z. B. bei einem Wechsel des Kleinunternehmer-Status zur Regelbesteuerung) unverzüglich uns als Leistungsempfänger mitzuteilen. Eine eventuell zu unrecht ausgewiesene und vom Leistungsempfänger überwiesener Umsatzsteuerbetrag ist vom Leistungserbringer umgehend an den Leistungsempfänger zurückzuzahlen.

Bankverbindung
Bitte geben Sie Ihre gültige IBAN an.
Bitte geben Sie Ihre gültige BIC an.
Bitte geben Sie den Kontoinhaber an.
Fahrzeugschein

Wir sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Kopie des Fahrzeugscheins für Ihr Elektrofahrzeug als Nachweis einzureichen. Ihre Daten sind bei uns sicher und werden ausschließlich für diesen Zweck genutzt.

Bitte achten Sie bei den Bildern/Scans darauf, dass alles gut lesbar und nichts abgeschnitten ist. Es sind lediglich Bild-/PDF-Dateien bis 10 MB erlaubt.

Ein reines Batterie-Elektrofahrzeug lässt sich in der KFZ Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) am Feld 10 mit dem Wert 0004 erkennen.

Bitte laden Sie eine Kopie der Vorderseite des Fahrzeugscheins hoch.
Bitte laden Sie eine Kopie der Rückseite des Fahrzeugscheins hoch.
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Sind Sie Betreiber einer öffentlichen Ladesäule?


Bitte willigen Sie in die AGB und Datenschutzinformationen ein.

Mit dem Absenden des Kontaktformulars, erkläre ich mich damit einverstanden, dass meine hier eingegebenen personenbezogenen Daten elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine Daten werden nur zum Zweck der Beantwortung meiner Anfrage verwendet. Die Datenschutzhinweise habe ich zur Kenntnis genommen und ich bin damit einverstanden.

Hinweis: Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie eine E-Mail an info@airfee.de schicken.

Hinweis: Die Datenübertragung erfolgt sicher mit SSL-Verschlüsselung. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Anmeldung & Vorraussetzungen

Alle Halterinnen und Halter eines reinen E-Autos (siehe Fahrzeugschein Feld 10 Ziffer 0004 oder Elektro im Feld P.3) dürfen teilnehmen. Sie können als Privatperson oder Firma teilnehmen, sofern Sie als Fahrzeughalter im Fahrzeugschein eingetragen sind.

Leider kann auf ein Hybridfahrzeug keine THG-Vergütung beantragt werden.

Nein, ein Ökostromvertrag ist nicht nötig.

Nein, Sie müssen nur zu dem Zeitpunkt, an dem der Antrag gestellt wird, als Fahrzeughalter eingetragen sein. Sollten Sie Ihr Fahrzeug gebraucht gekauft haben, ist es möglich, dass Ihr E-Auto vom Vorbesitzer bereits für das laufende Jahr registriert wurde.

Ja, Sie können so viele Fahrzeuge registrieren, wie Sie möchten. Vorausgesetzt Sie oder Ihre Firma sind als Halter eingetragen.

Momentan können Sie Ihr Fahrzeug für das Jahr 2022 anmelden, und dieses wird bis Ende Januar 2023 für das Jahr 2022 möglich sein. Wir informieren Sie über unseren Newsletter und auf dieser Website, wann wir die Registrierungen für das Jahr 2023 annehmen.

Es spielt keine Rolle, in welchem Jahr Ihr Fahrzeug zugelassen wurde oder wie alt Ihr Fahrzeug ist. Wichtig ist nur, dass das Fahrzeug auf Sie zugelassen ist und dass Sie einen gültigen Fahrzeugschein haben.

Ja, Sie können ebenfalls ein Leasingfahrzeug anmelden, sofern Sie im Fahrzeugschein als Halter/Halterin eingetragen sind.

Benötigte Daten

Benötigt wird eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil 1).

Bitte geben Sie den Namen des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin, die IBAN und die BIC an.

Bitte geben Sie mindestens Ihre E-Mail an, damit wir Sie erreichen können.

Ja, Ihr Fahrzeug kann sonst nicht beim Umweltbundesamt registriert werden. Einige Fahrzeuge z. B. Elektroroller bis 45 km/h müssen nicht zugelassen werden und haben dementsprechend auch keine Fahrzeugpapiere. Als Halter/Halterin können Sie hier bei der Zulassungsbehörde eine freiwillige Zulassung beantragen, um einen Fahrzeugschein für Ihr Fahrzeug zu erhalten. Hierbei ist es möglich, dass Kosten von Seiten Ihrer Versicherung anfallen könnten.

Vergütung

Nein, die Registrierung ist für Sie völlig kostenlos.

Sie werden einmal im Jahr für das registrierte Kalenderjahr ausgezahlt.

Die Prämie erhalten Sie, sobald die gebündelten Registrierungen zertifiziert sind und wir sie vermarktet haben.

Die Höhe der Vergütung ist den zum Zeitpunkt der Registrierung geltenden AGB zu entnehmen. Bei weiteren Registrierungen ist es möglich, dass aufgrund von Abweichungen auf dem Markt die Höhe der Vergütung angepasst wird.

Das Bundesfinanzministerium hat am 16.05.2022 bekanntgegeben, dass Vergütungen aus dem THG-Quotenhandel für Privatfahrzeuge nicht unter die Einkommenssteuer fallen, und somit steuerfrei sind. Bei Fahrzeugen in Firmennutzung oder anderer unternehmerischer Anwendungen kann die Versteuerung von Fall zu Fall abweichen. Hier ist es ratsam, ein Steuerberatungsbüro hinzuzuziehen. Bei der Auszahlung der Prämie kann es erforderlich sein, dass die Fahrzeughalter, die eine Pflicht zur Umsatzsteuerausweisung haben (dies sind in den meisten Fällen Firmen) eine Nettosumme plus Umsatzsteuer erhalten. Privatpersonen, Kleinunternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts sind hiervon ausgeschlossen.

Allgemeines

Durch den Erwerb von THG-Quoten können die Konzerne tatsächlich Strafzahlungen verhindern. Die Bundesregierung wiederum kann am Ende des Jahres die verbliebenen THG-Mengen versteigern, die nicht vermarktet wurden. Diese Quoten würden ebenfalls an die Mineralölkonzerne gehen und der Staat erhält die Erlöse. Bei einer Vermarktung tragen Sie dazu bei, die Preise für die Konzerne hochzuhalten, da Sie die Vergütung für Ihr Fahrzeug selbst erhalten.

Nein, Ihnen entstehen keinerlei Einschränkungen. Lediglich Ihre Treibhausgasersparnisse vermarkten wir für Sie